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Schutzdienst

Ein Boxer sollte ein vielseitig einsetzbarer Hund sein, der über ein sicheres Wesen und ein gutes Nervenkostüm verfügt. Eigenschaften, die besonders im Schutzdienst gefordert sind. Die Erbanlagen des Hundes bestimmen sein Verhalten, eine Ausbildung kann nur fördern und lenken. Dies ist mit ein Grund dafür, dass eine Schutzhundprüfung Voraussetzung für eine Zuchtzulassung ist.

Der Schutzdienst zeigt den Gehorsam des Hundes in Grenzfällen auf. Gerade in diesem Übungsteil wird der Hund sehr stark belastet, da er aus Reizsituationen sofort wieder zurück in das gehorsame Verhalten gerufen wird. Diese Überprüfung stellt hohe Anforderungen an das Triebverhalten, die Selbstsicherheit und Belastbarkeit des Hundes. Sich für sein Rudel im Rahmen seiner Möglichkeiten einzusetzen, lernt der Welpe schon frühzeitig von seiner Mutter. Im Rahmen des Schutzdienstes wird dieser Bewachungsinstinkt genutzt.

Ganz entscheidend für diese Disziplin ist das Wesen des Hundes. Ausgeglichenheit, Nervenstärke und Selbstbewusstsein, gepaart mit unabdingbarem Gehorsam gehören zu diesen Voraussetzungen. Ein Hund, der nicht die Hörzeichen des Hundeführers befolgt, kann hier absolut nicht bestehen.

Die Übungen bestehen aus Streife nach dem Helfer, Stellen und Verbellen und dann erfolgt ein Überfall auf den Hund und wenn der Helfer ruhig steht, muss der Hund ihn nur bewachen. Diese "Ruhephase" des Hundes nutzt der Helfer, um zu fliehen. Der Hund darf erst dann die Verfolgung aufnehmen, wenn er vom Hundeführer die Weisung erhält und muss dann auf Distanz den Helfer stellen und dessen erneuten Angriff abwehren.